EU-Bevollmächtigten finden
Hersteller außerhalb der EU, die regulierte Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten, müssen in der Regel einen in der EU niedergelassenen Bevollmächtigten benennen. Filtern Sie dieses Verzeichnis nach Land und Verordnung oder beschreiben Sie Ihre Situation und erreichen Sie mehrere passende Bevollmächtigte gleichzeitig.
Ein Bevollmächtigter, mehrere Verordnungen
Wenn Ihr Produkt unter mehr als eine Verordnung fällt, die einen EU-Vertreter erfordert — zum Beispiel ein vernetztes Medizinprodukt (MDR + DSGVO) oder ein online verkauftes Verbraucherprodukt (GPSR + DSA) — benötigen Sie nicht unbedingt für jede einen eigenen Vertreter. Mehrere gelistete Anbieter decken für denselben Kunden ausdrücklich mehrere Verordnungen ab, was einen einzigen Ansprechpartner ermöglicht, statt separate Verträge zu koordinieren.
Übliche Vertreterrollen in diesem Verzeichnis
| Verordnung | Vertreterrolle |
|---|---|
| MDR 2017/745 / IVDR 2017/746 | Bevollmächtigter nach Artikel 11 |
| DSGVO | Vertreter nach Artikel 27 |
| GPSR 2023/988 | Verantwortliche Person |
| REACH | Alleinvertreter (Only Representative) |
| DSA | Gesetzlicher Vertreter nach Artikel 13 |
Häufig gestellte Fragen
- Brauche ich für jede Verordnung einen anderen Bevollmächtigten?
- Nicht unbedingt. Viele gelistete Anbieter fungieren gleichzeitig als Bevollmächtigter für mehrere Verordnungen — MDR/IVDR, DSGVO Artikel 27, GPSR, REACH — für denselben Hersteller. Einen Anbieter für mehrere Verordnungen zu nutzen, ist meist einfacher, als separate Verträge zu koordinieren, sofern der Anbieter bereit und in der Lage ist, jede einzelne Rolle zu übernehmen.
- Ist ein EU-Bevollmächtigter für jede Verordnung gleich?
- Nein. „Bevollmächtigter" ist eine Rolle, die in jeder Verordnung separat definiert ist — MDR/IVDR Artikel 11, DSGVO Artikel 27, GPSR Artikel 16 — mit unterschiedlichen Pflichten und unterschiedlicher Haftung. Ein Anbieter, der eine Rolle abdeckt, deckt nicht automatisch die anderen ab; prüfen Sie, was jeder Eintrag tatsächlich anbietet.
- Was macht ein Bevollmächtigter eigentlich?
- Er fungiert als Ihr in der EU niedergelassener rechtlicher Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden, hält erforderliche Dokumentation auf Anfrage bereit und kann in den meisten Verordnungen gemeinsam mit Ihnen für Verstöße haften. Es ist eine rechtliche Rolle, keine bloße Postadresse.
- Wie hilft mir dieses Verzeichnis bei der Auswahl?
- Filtern Sie direkt nach Land und abgedeckter Verordnung — jeder Eintrag zeigt echte Kontaktdaten, kein Konto erforderlich. Beschreiben Sie Ihre Situation einmal und erreichen Sie mehrere passende Vertreter, statt jeden einzeln zu recherchieren und zu kontaktieren.